FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

44% Krebs trotz Vorsorge: Das muss nicht mehr sein. Schluss damit!

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S-Pap Test (IGeL)

Beschreibung

S-Pap® Vial für Zytologische Untersuchung

Transportgefäß für abgestrichene Zellen zum Briefversand mit Labor-Identifikations-Nr. für eine Zytologische Untersuchung S-Pap® als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) bei gesetzlicher Krankenversicherung.

Die Lieferung erfolgt in der S-Pap® Box mit Auftragsschein, Informationen für den Frauenarzt zur Probenentnahme und Versandbeutel S-Pap® Vial zum Labor.

Die Zytologische Untersuchung S-Pap® beinhaltet 10 besondere Maßnahmen zur Qualitätserhöhung der Befundung:
1. Moderne Dünnschichtzytologie – FDA* zertifiziert
2. Präparate-Färbung – FDA* zertifiziert
3. Screening (Überprüfung der Zellen auf dem Objektträger unterstützt durch Computer-Imaging – FDA* zertifiziert)
4. Doppelbefundung verblindet für jedes Präparat durch zwei unabhängige Zyto-Assistenten
5. Fallkonferenz für jedes auffällige Präparat
6. Umfangreiche interne Qualitätssicherung
7. Wöchentliche Fortbildung der Zyto-Assistenten
8. Gesicherte Expertise der Ärzte durch Zytologie-Weiterbildungsermächtigung
9. EDV-gestützte Berücksichtigung aller wichtigen Daten wie Anamnesen, Vorbefunde ect.
10. Überprüfung der Abstrichqualität, um Abstrichfehler zu erkennen

* FDA (Food and Drug Administration - Arzneimittelbehörde der Vereinigten Staaten, sie kontrolliert die Sicherheit und Wirksamkeit von biologischen Produkten und Medizinprodukten).

Als anspruchsvollste Qualitätsstandards zu ihrer Gewährleistung gelten die von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) erlassenen Bestimmungen.

Im Bedarfsfall kann aus dem S-Pap Vial und nach besonderer Beauftragung zusätzlich eine Bestimmung von speziellen Biomarkern erfolgen.

Die Abrechnung der Befundung erfolgt als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) nur für gesetzlich versicherte Patienten zu einem Sonderpreis. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen oder erstattet.

Der Nachweis einer gültigen gesetzlichen deutschen Krankenversicherung ist von der Patientin zu erbringen, anderenfalls erfolgt die Abrechnung für die Befundung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit einer entsprechenden Nachbelastung in Höhe von 21,02 Euro.

Der gynäkologische Abstrich wird vom Frauenarzt wie bei der konventionellen Methode gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) mit Bürste und Spatel entnommen, allerdings für die S-Pap Befundung modern aufbereitet.

Die Zellen von Spatel und Bürste werden entsprechend der vorgesehenen Untersuchung des Frauenarztes bei Anfertigung eines konventionellen Präparates zunächst auf dem Objektträger ausgestrichen. Die an Spatel und Bürste verbleibenden Zellen werden im S-Pap Vial in der darin befindlichen Flüssigkeit ausgewaschen und darin aufbewahrt. So können die Zellen später im S-Pap Labor besser und sicherer bearbeitet werden.

Befund und Abrechnung der medizinischen Leistungen nach GOÄ:
Nach Eingang des S-Pap Vial mit den abgestrichenen Zellen im S-Pap Labor wird der zytologische Befund (Münchner Nomenklatur III) in der Regel nach einer Woche erstellt und übersandt mit Angaben über die Abstrichqualität. Die Rechnung über die medizinischen Leistungen wird dem Befund beigelegt.

 

Kurzbeschreibung

S-Pap® Vial für Zytologische Untersuchung

(Transportgefäß für abgestrichene Zellen zum Briefversand) mit Labor-Identifikations-Nr. für eine zytologische Untersuchung S-Pap® als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) bei gesetzlicher Krankenversicherung.)

Die Lieferung erfolgt in der S-Pap® Box mit Auftragsschein, Informationen für den Frauenarzt zur Probenentnahme und Versandbeutel S-Pap® Vial zum Labor.

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