Warum muss ich mich extra engagieren?
Eigeninitiative für mehr Sicherheit.
Sie haben gelernt, Verantwortung zu übertragen und sich auf andere zu verlassen
In unserer Gesellschaft wird die Übernahme von eigener Verantwortung immer weniger. Wir ziehen uns als Bürger in vielen Bereichen zurück und übertragen immer mehr Verantwortung an Politiker, staatliche Stellen und private Institutionen.
Es gibt im Deutschen Bundestag 709 von uns gewählte und beauftragte Abgeordnete (Stand 2020), die dort für uns als Bürger und dabei auch über uns entscheiden und die Regeln bestimmen. Dabei vergessen wir, dass zugleich 778 Lobbyisten einen Hausausweis zum Bundestag und damit ungehinderten Zugang zu den Abgeordnetenbüros haben. Und dann gibt es noch die Lobbyisten ohne Hausausweis. Allein 6.000 Lobbyisten arbeiten nur in Berlin und beeinflussen professionell die gewählten Abgeordeten im Interesse von Industrie, Verbänden und anderen, die es sich leisten können, Lobbyisten zu bezahlen. Es gibt Menschen, die diese Verhältnisse als legalisierte Korruption bezeichnen. Glauben Sie persönlich wirklich, dass die im Parlament verabschiedeten Gesetze und Verordnungen sich nur an Ihrem Wohl orientieren?
Dabei übernehmen die gewählten Volksvertreter keinerlei Haftung (Verantwortung) für deren Entscheidungen. Sie kennen bestimmt Beispiele. Bekannt sind nicht nur der neue Flughafen Berlin-Brandenburg sondern auch die Maut-Verträge des Ministers Scheuer, woraus 560 Millionen € Schadensersatzforderungen entstanden sind. Haftung für all das übernehmen nur die Bürger und müssen die Folgen bezahlen. Jeder Arbeitnehmer übernimmt bei seiner Arbeit mehr Haftung als die gut bezahlten Volksvertreter.
Wie können Sie unter diesen Bedingungen erwarten, dass z.B. das deutsche Gesundheitssystem mit den Gesetzlichen Krankenkasen sich nur an Ihrem persönlichen Wohlergehen und an Ihrer Gesundheit orientiert?
Die Bedingungen des Gesundheitsystems erfordern Eigeninitiative
Dass der Staat oder das staatliche Gesundheitssystem sich nur an Ihrer Gesundheit orientiert ist ein verständlicher Wunsch. Manches funktioniert gut, manches eher weniger. Damit Sie sich zuverlässig vor Gebärmutterhalskrebs schützen können, ist unter den bestehenden Bedingungen etwas Eigeninitiative gefragt. Denn jährlich erkranken im Schnitt ca. 2.126 Frauen an Gebährmutterhalskrebs, obwohl sie bei der Vorsorge waren. Das bedeutet, dass von 100 Frauen mit eine Neuerkrankung 44 Frauen regelmäßig bzw. unregelmäßig zur Vorsorge bei Ihrem Fauenarzt waren und die Krebsvorstufen aufgrund der angewandten Vorsorgemethode nicht erkannt wurden.
Das bedeutet für Sie, dass Sie trotz unauffälligem Befund nicht wissen, ob Sie eine Vorstufe oder sogar Krebs haben.
Sie denken sich vielleicht: Es gibt doch seit kurzem erst eine neue Regelung bei der Vorsorge? Sollte diese nicht zu einem besseren Schutz führen? Hierzu möchten wir Sie auf bekannte Tatsachen hinweisen. Es gibt konkrete Vergleichszahlen aus den USA über Neuerkrankungen nach der Einführung der Co-Testung in Neu Mexico. Dort gab es nicht weniger Erkrankungen, im Gegenteil. Die ungelösten Probleme der neuen Vorsorge ab 2020 können Sie hier nachlesen.
Ergänzend könnten Sie wissen, dass es auch möglich ist, dass Sie einen positiven Befund haben, obwohl keine Krebsvorstufen vorhanden sind.
Wenn Sie zuverlässige Befunde zum Abstrich bei der Krebsvorsorge wollten, müssen Sie sich selber engagieren. Sie könnten hier noch heute Ihren S-Pap bestellen und das S-Pap Vial zu Ihrem Frauenarzt mitnehmen.
Bei auffälligem Pap-Test: Die Zweitmeinung als Unterstützung
Wenn Sie einen auffälligen Pap-Test haben, muss dieser nicht unbedingt zutreffen, sondern er könnte auch „falsch positiv“ sein. Um auf der sicheren Seite zu sein, haben Sie die Möglichkeit, sich in diesem Fall eine Zweitmeinung einholen.
Bei wichtigen Entscheidungen in der Medizin ist es ganz normal, dass nicht nur ein Arzt befragt wird, sondern dass mehrere Ärzte zur Beratung herangeholt werden. Ein solches Vorgehen wird als Konsil (patientenbezogene Beratung von Ärzten durch einen entsprechenden Facharzt) oder Fallkonferenz (Besprechung zur Vorgehensweise unter Teilnahme möglichst aller Beteiligten) bezeichnet.
Eine Zweitmeinung sollte sich allerdings auf eine zuverlässige Diagnostik, bzw. auf zuverlässige Befunde stützen können. Hierzu benötigen Sie den S-Pap. Diese sichere Abstrichmethode kann Ihren Frauenarzt bei seiner Therapieempfehlung unterstützen, sodass Sie nicht extra zu einem anderen Arzt gehen müssen.
Wenn Sie Untertherapien (bei denen nicht die erforderlichen Mittel angewendet werden) und Übertherapien (bei denen zu schnell zu radikalen Mitteln gegriffen wird) vermeiden wollen, sollten Sie eine Vorsorgemethode anwenden, die Ihnen möglichst zuverlässig angibt, ob und inwieweit bei Ihnen Dysplasien (Krebsvorstufen) vorhanden und zu klassifizieren sind.
Mehr erfahren:
WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
Marquardt, K., Broschewitz, U., Barten, M., 2007. Zervixkarzinom trotz Früherkennungsprogramm.
Frauenarzt 48, 1086–1088.