FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

44% Krebs trotz Vorsorge: Das muss nicht mehr sein. Schluss damit!

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Was kostet mich der S-Pap?

 

Frau mit kurzen, zurück-gegelten Haaren und weißem T-Shirt legt nachdenklich den Finger an die Wange. Sie wiegt ab, wie viel ihr ihre Gesundheit wert ist.
Investieren Sie in Ihre Gesundheit. Der S-Pap kostet 65€ für Kassenpatientinnen. Privatversicherte zahlen nach GOÄ 86,02€ und bekommen die Kosten i.d.R. erstattet.


S-Pap Kosten für Kassenpatientinnen

Als Kassenpatientin bezahlen Sie für den S-Pap bei der Vorsorge 65 €. Da diese besondere Methode als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) gilt, wird diese von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.

Nur bei ausgewählten Frauenärzten können Sie den S-Pap vor Ort erhalten. Zählt Ihr Frauenarzt nicht dazu, können Sie das S-Pap Vial (Probengefäß für abgestrichene Zellen) einfach online bestellen und zu jedem Frauenarzt mitnehmen. Der Preis im Shop beträgt 65 € für gesetzlich Versicherte zuzüglich 4,99 € Versandkosten.

S-Pap Kosten für Privatversicherte

Die Abrechnung für Selbstzahler und Privatversicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und beträgt 86,02 € zuzüglich 4,99 € Versandkosten. Privatpatientinnen bekommen diese Laborkosten von 86,02 € jedoch in der Regel von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet.

Keine weiteren Kosten für die S-Pap Untersuchung

Für den S-Pap sind mit der Bestellung alle Kosten für die Untersuchung der Zellen abgedeckt. Mit dem Freiumschlag, den wir Ihnen zusenden, können Sie den Test nach der Untersuchung kostenlos zu uns zurücksenden. Nach der Bearbeitung im Labor erhalten Sie den Befund mit entsprechenden Empfehlungen per Post. Wir erklären Ihnen den Befund bei Bedarf auch in unserer Videosprechstunde.

Weitere Kosten für die Abstrichentnahme

Die Abstrichentnahme für den S-Pap erfolgt beim Frauenarzt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung. Der Abstrich wird im Rahmen der Krebsfrüherkennung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sofern der Frauenarzt einen konventionellen Abstrich beauftragt, kann er das restliche Zellmaterial am Abstrichbesteck (in der Regel sind das Bürste und Spatel) für den S-Pap verwenden.

Die Abstrichentnahme für Privatpatienten wird im Rahmen der Krebsfrüherkennung vom Frauenarzt separat in Rechnung gestellt. Die Berechnung richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ).

Sofern bei einem Arztbesuch zusätzlich ein Abstrich entnommen wird, berechnet Ihr Frauenarzt diese Leistung mit der GOÄ-Ziffer 297. Der Preis hierfür beträgt 2,62 €, bei dem üblichen Steigerungssatz von 2,3 belaufen sich die Kosten der Abstrichentnahme bei ihrem Frauenarzt auf insgesamt 6,02 €. Berechnet Ihr Frauenarzt die Entnahme separat für jeden Abstrichbereich (Gebärmutterhals, Portion und Vagina), belaufen sich die Kosten auf maximal 18,06 €.

Sofern Sie separat für den S-Pap zu ihrem Frauenarzt gehen, wird zusätzlich von Ihrem Frauenarzt noch folgendes in Rechnung gestellt:

  • Eingehende Beratung, GOÄ-Ziffer 1. Der Preis hierfür beträgt 4,66 €, bei dem üblichen Steigerungssatz von 2,3 werden 10,71 € berechnet.
  • Systembezogene Untersuchung, GOÄ-Ziffer 7. Der Preis hierfür beträgt 4,66 €, bei dem üblichen Steigerungssatz von 2,3 werden 10,71 € berechnet.

Insgesamt kommen Sie auf maximal 40 € plus die Kosten für den S-Pap, um zuverlässige Auskunft über Ihre Gesundheit zu erhalten. Das bedeutet maximal 110 € für gesetzlich Versicherte und maximal 131 € für Privatversicherte.

 

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WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
Fahey MT, Irwig L, Macaskill P. Meta-analysis of Pap test accuracy. Am J Epidemiol. 1995 Apr 1;141(7):680-9.
Marquardt, K., Griesser, H., 2015. Befundverteilung in der Jahresstatistik. Frauenarzt 56, 108–110.
Klug, S.J., Neis, K.J., Harlfinger, W., Malter, A., König, J., Spieth, S., Brinkmann-Smetanay, F., Kommoss, F., Weyer, V., Ikenberg, H., 2013. A randomized trial comparing conventional cytology to liquid-based cytology and computer assistance. International Journal of Cancer 132, 2849–2857.
Evidenzbericht 2007 zur S-3-Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland, Version 1.00, August 2007, Arztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) als Gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.