Konsequenzen des Antikorruptionsgesetzes für den Frauenarzt
Das Antikorruptionsgesetz trifft auf Marketing-Traditionen im Gesundheitswesen. Als Frauenarzt machen Sie sich strafbar, sollten Sie Vorteile entgegennehmen oder anfordern. Hierzu gehören z.B. das Abstrich-Material, dass Sie lt. EBM selber bereithalten müssen.
Die Bedeutung des Antikorruptionsgesetzes
Neben den Richtlinien zur Krebsfrüherkennung (KFE-Richtlinie) und den medizinischen Leitlinien (S3-Leitlinie 12.2017 Prävention des Zervixkarzinoms) müssen Frauenärzte seit geraumer Zeit auch dem Antikorruptionsgesetz Folge leisten. Dieses ist am 4. Juni 2016 in Kraft getreten und zielt auf die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ab. So soll reglementiert werden, dass Ärzte im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufes einen Vorteil für sich oder Dritte für eine entsprechende Gegenleistung in Anspruch nehmen (§ 299 StGB).
Während es auf Grund der Novität des Gesetzes bisher noch keine konkreten Rechtsprechungen hierzu gab, können bei besonders schweren Fällen der Bestechlichkeit mit einem Vorteil großen Ausmaßes oder gewerbsmäßigem Handeln Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen (§ 300 StGB).
Wie Sie sich als Frauenarzt absichern können
Grundsätzlich sind bei medizinischen Produkten die Vertriebs- und Marketingkosten besonders hoch, da es Ärzte und Kliniken gewohnt sind, von speziell geschulten Pharmareferenten und Produkt-Beratern persönlich besucht und informiert zu werden. In vielen Fällen erwarten Ärzte auch kostenlose Fortbildungsveranstaltungen, bevorzugt an einem interessanten Urlaubsort am Meer oder im Gebirge sowie reizvolle Werbegeschenke. Obwohl solche Zuwendungen häufig Tradition haben, wird auch dieses Verhalten neuerdings durch das Antikorruptionsgesetz reglementiert Sollten Sie als Frauenarzt für eine solche Zuwendung eine unlautere Bevorzugung als Gegenleistung gewähren, machen Sie sich nun strafbar. Vermeiden Sie daher teure Arztbesuche, unverhältnismäßige Fortbildungsveranstaltungen und Werbegeschenke unter den obigen Gesichtspunkten.
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WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr aus § 299 StGB
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 2. Quartal 2017, KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr aus § 300 StGB