Befund-Mitteilung
Sichere Befund-Mitteilung mit dem S-Pap: Nach Anwendung des S-Pap erhalten Sie nach wenigen Tagen von uns den schriftlichen Befund und zusätzlich ergänzende Infos zur Qualität des Abstrichs und ggf. zum Stadium Ihrer Auffälligkeiten.
Die Bedeutung von Befunden
In dem Abstrich Befund finden sich Informationen darüber, ob die Zellen unauffällig sind oder bei Auffälligkeiten, welcher Pap-Gruppe diese zuzuordnen sind. Hier wird zwischen 6 Pap-Gruppen unterschieden, die unklare, unauffällige und auffällige Befunde definieren.
Allerdings gibt es bei der herkömmlichen Vorsorge zwei bekannte Probleme: Es gibt auffällige Befunde, die nicht zutreffen (Falsch positiv) und es gibt unauffällige Befunde, die Krebsvorstufen übersehen haben (Falsch negativ). Auf einer solchen Basis können keine vernünftigen Therapie-Entscheidungen getroffen werden.
Daher ist bei der Vorsorgeuntersuchung ein Pap-Test wichtig, der möglichst wenig übersieht und sichere Befunde ermöglicht.
Der besondere S-Pap Befund
Der S-Pap Befund hat besonder Qualitäts-Standards, verschiedene sind sogar FDA-zertifiziert. Eines der 10 Qualitätsmerkmale des S-Pap ist die verblindete Doppelbefundung. Dabei erstellen jeweils zwei Zytologie-Assistent*innen unabhängig voneinander für die selben Proben ihre Vor-Befunde. Diese werden anschließend im Rahmen der Qualitätssicherung von einer unabhängigen Stelle verglichen, damit nichts übersehen wird. Alle entdeckten Diskrepanzen werden in einer Fallkonferenz besprochen und abschließend wird der End-Befund erstellt.
Wenn bei Ihnen ein auffälliger Befund vorliegt, muss der nicht immer zutreffen. Es ist bekannt, dass Befunde aus "falsch positiv" sein könnten und zu Übertherapien führen. Der S-Pap als besondere Methode kann Ihnen bei einem auffälligen Befund als Zweitmeinung dienen zur Absicherung von Therapieentscheidungen. So könnten zum einen Übertherapien vermieden werden und zum anderen können zuvor nicht entdeckte Krebsvorstufen erkannt werden, damit diese überwacht und bei Bedarf schonend behandelt werden können.
„Ich melde mich bei Ihnen, wenn es Auffälligkeiten gibt.“ Den Satz kennen Sie wahrscheinlich auch von Ihrem Frauenarzt. Das ist entsprechend den Vorschriften so nicht vorgesehen und auch nicht zulässig, da Sie in jedem Fall nach dem Befund über dessen Ergebnis informiert und beraten werden müssten. Bei Anwendung des S-Pap erhalten Sie nach wenigen Tagen von uns den schriftlichen Befund und zusätzlich eine ergänzende Beurteilung zur Qualität des Abstrichs. Denn auch die Abstrich-Qualität ist entscheidend für die Sicherheit bei der Vorsorge. Mit dem S-Pap Befund wird also zusätzlich jede Frau darüber informiert, ob der Pap-Abstrich technisch in Ordnung war oder nicht beurteilbar, denn häufig fehlen z.B. die wichtigen Zellen aus der Transformationszone (Endozervikale Zellen). Ergänzt wird der S-Pap Befund mit einer entsprechenden ärztlichen Empfehlung.
In unserer Videosprechstunde beraten wir Sie gerne zu von uns erstellten S-Pap Befunden und geben Ihnen diesbezüglich eine Therapie-Empfehlung.
Auffälliger Befund – Was tun?
Nicht jeder auffällige Befund einer Früherkennung Gebärmutterhalskrebs muss Sie verunsichern. Bereits eine einfache Entzündung an Gebärmutterhals (Zervix) oder Muttermund kann Auffälligkeiten liefern. Tatsächliche Gewebeveränderungen sind im Laufe des Lebens nicht ungewöhnlich. Oft normalisieren sich diese Ergebnisse von selbst. Allerdings ist es wichtig, mit einer möglichst sicheren zytologischen Methode bestehende Dysplasien (Krebsvorstufen) zu erkennen und zu überwachen. Sollte eine Gewebeveränderung längerfristig bestehen und sich nicht selbstständig regenerieren, muss sie genauer untersucht und möglicherweise behandelt werden.
Die meisten S-Pap-Befunde bestätigen glücklicherweise unauffällige Ergebnisse. Unauffällige und unverdächtige Befunde betreffen die Klassifizierungen Pap I und Pap II-a. Eine kleine Einschränkung beinhalten die Befunde mit ‚eingeschränkt protektivem Wert‘ (= eingeschränkt als Schutz dienend), diese betreffen in der Gruppe Pap II die Klassifizierungen Pap II-p, Pap II-g und Pap II-e. Hier liegen i.d.R keine Auffälligkeiten vor, jedoch zeigt das Zellbild Veränderungen, die womöglich als unbedenklich eingestuft werden. In besonderen Fällen müssen diese jedoch weiter abgeklärt werden.
Bei diesen „unauffälligen“ Befunden ist normalerweise keine unmittelbare Wiederholung notwendig. Es ist ausreichend, wenn eine erneute Abstrich-Entnahme im normalen Intervall für die Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs erfolgt.
Glücklicherweise selten ergibt ein Abstrich einen auffälligen Befund, der dann den Gruppen Pap IIID, Pap IV oder Pap V zuzuordnen ist. Auffällige Zellen sind ein Hinweis darauf, dass Veränderungen vorliegen. Kontrolluntersuchungen sind dann in der Regel innerhalb der nächsten Monate notwendig, um zu beobachten und Veränderungen zu erkennen.
Für Patientinnen mit auffälligen Befunden ist die Dysplasiesprechstunde i.d.R eine empfohlene Einrichtung. Häufig finden hier ergänzende Untersuchungen statt, um auffällige Befunde besser beurteilen zu können. Das kann erfolgen über die Bestimmungen von Biomarkern (HPV, p16/Ki67, L1), die Kolposkopie und die Gewebeentnahme. Nach Abschluss einer Diagnostik kann entschieden werden, ob der auffällige Befund weiter beobachtet werden kann (bis er sich wieder normalisiert) oder behandelt werden muss. Jedoch ist auch hier Vorsicht geboten, denn selbst in zertifizierten Dysplasiesprechstunden werden häufig Abstrichmethoden angewandt, die nicht besonders sicher sind. Daher sollten Sie unbedingt den S-Pap auch zur Untersuchung in eine Dysplasiesprechstunde mitnehmen.
In jedem Fall sollten auffällige Befunde zuverlässig abgeklärt und engmaschig überwacht, bei Bedarf möglichst schonend behandelt werden. Jedoch ist
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