FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

44% Krebs trotz Vorsorge: Das muss nicht mehr sein. Schluss damit!

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Abstrich Befunde und Pap-Gruppen

 

 

Typisches Zellbild eines gefärbten zytolgischen Abtrichs auf einem Objektträger.
Die Unterteilung in Pap-Gruppen gibt Aufschluss über unauffällige Befunde, auffällige Befunde und unklare Befunde. Um einen Befund zu erstellen werden über 100.000 Zellen untersucht nach Auffälligkeiten.


 

Einteilung der Befunde in Pap-Gruppen

Das ist das Ziel der Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung: Die auffälligen Zellen finden. Nach einem Abstrich werden ca. 100.000 entnommene Zellen überprüft. Die Ergebnisse werden dann Pap-Gruppen zugeordnet, die in der Münchener Nomenklatur definiert sind. Auch unser Labor war an der Entwicklung der Münchener Nomenklatur beteiligt. Aktuell gilt die Nomenklatur München III.

Es gibt 6 Pap-Gruppen, Pap 0 bis Pap 5. Diese werden unterteilt in unauffällige Befunde, auffällige Befunde und unklare Befunde. Da es allerdings keine klaren Abgrenzungen der Gruppen gibt, und oft Grenz-Entscheidungen getroffen werden müssen, ist viel Erfahrung in der Beurteilung gefragt.

Die Übersicht zu den Pap-Gruppen soll Ihnen helfen, Ihr Untersuchungsergebnis besser einschätzen zu können.

Übersicht der Pap-Gruppen

Gruppe Pap 0

  • Unklarer Befund / Unzureichendes Material

Gruppe Pap I

  • Unauffälliger und unverdächtiger Befund
  • Pap I
  • Pap II-a

Gruppe Pap II

  • Unauffälliger Befund mit eingeschränkt protektivem Wert
  • Pap II-p
  • Pap II-g
  • Pap II-e

Gruppe Pap III

  • Unklarer / Zweifelhafter Befund
  • Pap III-p
  • Pap III-g
  • Pap III-e
  • Pap III-x

Gruppe Pap IIID

  • Auffälliger Dysplasie-Befund mit größerer Regressionsneigung
  • Pap IIID1
  • Pap IIID2

Gruppe Pap IV

  • Auffälliger Befund mit unmittelbaren Vorstadien des Zervixkarzinoms
  • Pap IVa-p
  • Pap IVa-g
  • Pap IVb-p
  • Pap IVb-g

Gruppe Pap V

  • Auffälliger Befund / Malignome
  • Pap V-p
  • Pap V-g
  • Pap V-e
  • Pap V-x

Auffällige und unauffällige Befunde

Nicht jeder auffällige Befund einer Früherkennung Gebärmutterhalskrebs muss Sie verunsichern. Bereits eine einfache Entzündung an Gebärmutterhals (Zervix) oder Muttermund kann Auffälligkeiten liefern. Tatsächliche Gewebeveränderungen sind im Laufe des Lebens nicht ungewöhnlich. Oft normalisieren sich diese Ergebnisse von selbst. Allerdings ist es wichtig, mit einer möglichst sicheren zytologischen Methode Dysplasien (Krebsvorstufen) zu überwachen. Sollte eine Gewebeveränderung längerfristig bestehen und sich nicht selbstständig regenerieren, muss sie genauer untersucht und möglicherweise behandelt werden.

Die meisten S-Pap-Befunde bestätigen glücklicherweise unauffällige Ergebnisse. Unauffällige und unverdächtige Befunde betreffen die Klassifizierungen Pap I und Pap II-a. Eine kleine Einschränkung beinhalten die Befunde mit ‚eingeschränkt protektivem Wert‘ (= eingeschränkt als Schutz dienend), diese betreffen in der Gruppe Pap II die Klassifizierungen Pap II-p, Pap II-g und Pap II-e. Hier liegen keine Auffälligkeiten vor, jedoch zeigt das Zellbild normale Veränderungen, die als unbedenklich eingestuft werden.

Bei diesen „unauffälligen“ Befunden ist keine unmittelbare Wiederholung notwendig. Es ist ausreichend, wenn eine erneute Abstrich-Entnahme im normalen Intervall für die Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs erfolgt.

Glücklicherweise selten ergibt ein Abstrich einen auffälligen Befund, der dann den Gruppen Pap IIID, Pap IV oder Pap V zuzuordnen ist. Auffällige Zellen sind ein Hinweis darauf, dass Veränderungen vorliegen. Kontrolluntersuchungen sind dann in der Regel innerhalb der nächsten Monate notwendig, um zu beobachten und Ursachen zu klären.

Für Patientinnen mit auffälligen Befunden ist die Dysplasiesprechstunde eine empfohlene Einrichtung. Häufig finden hier ergänzende Untersuchungen statt, um auffällige Befunde besser beurteilen zu können. Das kann erfolgen über die Bestimmungen von Biomarkern (HPV, p16/Ki67, L1), die Kolposkopie und die Gewebeentnahme. Nach Abschluss einer Diagnostik kann entschieden werden, ob der auffällige Befund weiter beobachtet werden kann (bis er sich wieder normalisiert) oder behandelt werden muss.

In jedem Fall sollten auffällige Befunde zuverlässig abgeklärt und engmaschig überwacht, bei Bedarf möglichst schonend behandelt werden.

CIN-Stadien

Selten ergibt ein Abstrich einen auffälligen Befund, der eine Gewebeentnahme (Biopsie) nötig macht. Das Befundergebnis einer solchen kleinen Gewebeprobe wird nach Schweregrad in eine von drei CIN-Stadien eingeteilt. CIN bedeutet cervikale intraepitheliale Neoplasie und stellt eine Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs dar.

CIN I und CIN II:
Diese Stadien entsprechen der Pap-Gruppe IIID – leichte bis mittelschwere Zellveränderungen, die der Frauenarzt in regelmäßigen Abständen kontrollieren sollte.

CIN III:
Die höchste Stufe der Dysplasie – sie entspricht den Pap-Gruppen IVa und IVb.e.

Wenn ein Tumor vorliegt, der bereits in tiefere Schichten vordringt, spricht man nicht mehr von CIN. Es handelt sich dann um ein invasives Karzinom. Dies entspricht der Gruppe Pap V.

Nach Abklärung eines auffälligen Befundes mittels Gewebeentnahme kann in der Regel zuverlässig entschieden werden, ob eine Überwachung oder Therapie notwendig ist.


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WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
Klug, S.J., Neis, K.J., Harlfinger, W., Malter, A., König, J., Spieth, S., Brinkmann-Smetanay, F., Kommoss, F., Weyer, V., Ikenberg, H., 2013. A randomized trial comparing conventional cytology to liquid-based cytology and computer assistance. International Journal of Cancer 132, 2849–2857.
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Evidenzbericht 2007 zur S-3-Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland, Version 1.00, August 2007, Arztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) als Gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.