Die regelkonforme Vorsorge beim Frauenarzt
Unser Anspruch an Frauenärzte: Regelkonformes Arbeiten unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Im Interesse Ihrer Gesundheit kooperieren wir nur mit Frauenärzten, die sich and die Regeln der Vorsorge halten.
Unser Anspruch an Frauenärzte
Uns ist es wichtig, dass alle Regeln im Zusammenhang mit der Früherkennung Gebärmutterhalskrebs eingehalten werden. Das trifft insbesondere die Richtlinie Krebsfrüherkennung (KFE-Richtlinie), die medizinischen Leitlinien (S3-Leitlinie 12.2017 Prävention des Zervixkarzinoms), wie auch das neue Antikorruptionsgesetz (seit 4. Juni 2016).
Diesen Anspruch setzten wir nicht nur an uns selbst, sondern auch an unsere Kooperationspartner. Wir arbeiten ausschließliche mit Ärzten zusammen, die das gleiche Ziel wie wir verfolgen: Gebärmutterhalskrebs und deren Vorstufen frühzeitig sicher erkennen, um so Vorstufen schonend behandeln zu können. Aus diesem Grund beschränken wir uns nur noch auf Frauenärzte, die regelkonform arbeiten. Dabei bekommen unsere Partner jede Unterstützung, die sie benötigen – sei es bei medizinischer Betreuung, der organisatorischen Bearbeitung der Krebsfrüherkennung, oder auch zu rechtlichen Fragen über Regelkonformität. Werden von einem Arzt die Regeln verletzt oder unsere Hinweise zum regelkonformen Arbeiten unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben ignoriert, beenden wir die Kooperation.
Die betroffene Patientin
Die Verhältnisse eingeschränkter regelkonformer Patientenversorgung bestehen leider nach wie vor. Als betroffene Patientin nehmen Sie diese Probleme jedoch nicht zur Kenntnis, weil Sie niemand darüber informiert. Laien ohne Sachkenntnis können sich zudem die entsprechenden Informationen nur schwer selbst beschaffen. Um das zu ändern, informieren wir Sie auf unseren Seiten über die verschiedenen Aspekte, mit deren Hilfe Sie Ihre Untersuchung beim Frauenarzt besser bewerten können. Achten Sie im Interesse Ihrer Gesundheit auf eine regelkonforme Vorsorge. Sie haben ein Recht darauf!
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