Orientierende und normale Kolposkopie EBM 08211 u. 08212
Die ‚orientierende und normale Kolposkopie‘ gehört nach EBM 08211 und 08212 zur Grundversorgung bei der frauenärztlichen Untersuchung. Sie könnte u.a. auch helfen bei der Abstrichentnahme unter kolposkopischer Sicht wie auch bei der Abklärung zweifelhafter und positiver Befunde. Die orientierende Kolposkopie ermöglicht Ihnen nach Einstellung der Portio eine Aussage zur Lage der Junktionszone.
Die Notwendigkeit einer Kolposkopie
Nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) 08211 und 08212 gehören die ‚orientierende und normale Kolposkopie‘ zur Grundversorgung. Dementsprechend sind sie Teilleistungen von Gebührenordnungspositionen des EBM und als solche nicht eigenständig berechnungsfähig. Das schließt sowohl die Kolposkopie als auch die entsprechende Essigsäure- und/oder Jodprobe ein. Da die Kolposkopie Ihnen die Erkennung von auffälligen Stellen an Muttermund und Vagina deutlich vereinfacht, trägt sie maßgeblich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs bei und sollte deshalb eine regelmäßige Anwendung in Ihrer Praxis finden. Dies ist leider bei vielen Frauenärzten nicht der Fall.
Die richtige Anwendung
Die einfache Kolposkopie kann von vielen Frauenärzten selbst durchgeführt werden. Damit Sie hierbei die Repräsentativität des Abstriches gewährleisten können, spielt die entsprechende Entnahme unter kolposkopischer Sicht eine ebenso gewichtige Rolle wie die Abklärung zweifelhafter und positiver Befunde. Die orientierende Kolposkopie ermöglicht Ihnen hierfür nach Einstellung der Portio eine Aussage zur Lage der Junktionszone. Da es kein Universalinstrument für die Entnahme bei unterschiedlichen Patientinnen gibt, befördert dieses Ihre Entscheidung, welches Entnahme-Instrument für die vorgefundene anatomische Situation adäquat erscheint.
Bei der entsprechenden kolposkopischen Untersuchung wird von Ihnen in der Regel ein Spekulum in die Scheide eingeführt, welches zur Entfaltung der Scheidenwände dient. Nachdem das Kolposkop vor der Scheide positioniert wurde, können Sie bei der Betrachtung der Scheide und des Muttermunds durch die mikroskopische Optik mögliche Auffälligkeiten erkennen. Hierfür wird die Schleimhaut des Gebärmutterhalses zuerst mit stark verdünnter Essigsäure betupft. Anschließend wird sie mit einer Jodlösung betupft, wodurch sich das Jod normalerweise in den Schleimhautzellen ausbreitet und diese braun färbt. Sind die entsprechenden Zellen allerdings bereits krankhaft verändert bleibt diese Braunfärbung aus. Bei einer bösartigen Veränderung oder einer Krebsvorstufe können Sie dieses Ereignis feststellen.
Bei modernen Kolposkopen können zudem auffällige Stellen digital und hochauflösend fotografiert und dem Befundbericht beigefügt werden. Das erleichtert weitere Untersuchungen oder Behandlungen, wie zum Beispiel bei einer möglichen Überweisung in eine spezialisierte Dysplasiesprechstunde (mehr dazu unter ‚Dysplasiesprechstunde und Differential-Kolposkopie‘).
Mehr erfahren:
WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL) in der Fassung vom 18. Juni 2009 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2009, Nr. 148a, in Kraft getreten am 3. Oktober 2009
zuletzt geändert am 19. Juli 2018, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 18.10.2018 B3, in Kraft getreten am 18.04.2019
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 2. Quartal 2017, KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
Evidenzbericht 2007 zur S-3-Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland, Version 1.00, August 2007, Arztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) als Gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
Marquardt, K., 2011. Zervixzytologie: Der repräsentative Abstrich. Frauenarzt 52, 484–488.
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) 2021, Stand 1. Quartal 2021. EBM-Ziffern 08211 u. 08212. KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2021, Anhang 1.