FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

44% Krebs trotz Vorsorge: Das muss nicht mehr sein. Schluss damit!

Gesundheit
von Frau zu Frau:
Ich bin immer
für Sie da.

Videosprechstunde

 

Zwei Hände halten ein Tablet , uaf dem eine Ärztin in einer Videokonferenz zu sehen ist.
Wir stehen für Ihre Fragen bereit. In unserer Videosprechstunde beraten wir Sie zum S-Pap und bei Bedarf zu Ihrer individuellen Krankengeschichte. Dafür haben wir eine vom Gesetzgeber zertifizierte Plattform gewählt und halten alle Vorschriften ein.


Sicherheit bei der Videosprechstunde

Sie als Patientin müssen mit Ihren Anliegen zur Gesundheit und Ihrer Krankengeschichte im Rahmen der Verschwiegenheitsverpflichtung für Ärzte geschützt sein. Das gilt auch für eine Videosprechstunde, weshalb diese Sprechstunde per Internet nicht einfach ohne Regeln durchgeführt werden kann.

Um das Verfahren für Sie und auch uns möglichst einfach zu halten, haben wir eine vom Gesetzgeber zertifizierte Plattform für unsere Videosprechstunde gewählt.

Um Sie mit einer angemessenen Beratung unterstützen zu können und um die bestehenden Vorschriften einzuhalten, benötigen wir von Ihnen Angaben über Ihre Person und sofern für die Beratung notwendig auch Angaben zu Ihrer Krankengeschichte. Dementsprechend sind anonyme Anfragen und eine anonyme Teilnahme an einer Videosprechstunde ausgeschlossen.

Der Ablauf

Um alle Verpflichtungen und Regelungen zu erfüllen, haben wir drei Stufen eingerichtet:

  1. Die Anmeldung zur Aufnahme und Verifizierung Ihrer Daten über das Internet auf einer gesetzlich zertifizierten Plattform.
  1. Die Aufnahme Ihrer Daten per Video zum vereinbarten Termin von unsrem Team Anmeldung Praxis.
  1. Die Ärztliche Sprechstunde bzw. die Ärztliche Videosprechstunde zu verabredeten Terminen mit Terminbestätigungen.

Erstanmeldung oder bereits Patientin?

Damit wir Ihnen zusichern können, dass auch im Rahmen der Videosprechstunde alle Ihre Daten geschützt sind, können Sie sich nur über die Plattform anmelden. Hier finden Sie den Link zur Anmeldung eines Termins zur Aufnahme Ihrer Daten.

Wenn Sie bereits als Patientin bei uns für die Videosprechstunde registriert sind, müssen Sie sich nicht jedes Mal neu mit Ihren Daten anmelden. Für eine Beratung brauchen Sie dann nur noch einen Termin abzustimmen. Bei uns registrierte Patientinnen können das derzeit nur über eine E-Mail-Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Wir setzen uns dann zur Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung.

Die kostenlose Videosprechstunde und die Beratung zum S-Pap Befund

Wenn wir Sie zum S-Pap beraten und Ihnen Ihre Fragen beantworten möchten, können wir dies ohne Einschränkung kostenlos tun. Das Gleiche gilt, wenn wir Sie zu einem von uns erstellten S-Pap Befund beraten und Ihnen diesbezüglich eine Empfehlung geben.

Wenn wir Sie jedoch ergänzend zum S-Pap auch bezüglich Ihrer individuellen Krankengeschichte beraten sollen, dürfen wir dies nicht in jedem Fall kostenlos tun, weil die gesetzlichen Bedingungen dies grundsätzlich verbieten und nur in bestimmten Fällen Ausnahmen zulassen.

Die Grenzen zwischen Beratung zum S-Pap und Beratung zu Ihrer persönlichen Krankengeschichte sind allerdings fließend. Damit wir im Zweifel die Videosprechstunde zum S-Pap für Ihre persönliche Beratung ausweiten können, ohne dadurch gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen, nehmen wir im Vorfeld Ihre persönlichen Angaben und Ihre besondere Krankengeschichte auf. So können wir Sie auch als Patientin beraten. Dabei müssen wir zwischen Ihrem Interesse und Ihren Fragen zu der Untersuchungsmethode S-Pap und der persönlichen Beratung zu Ihrer eigenen Krankengeschichte unterscheiden.

Videosprechstunde als individuelle Beratung

Wenn wir während der ärztlichen Videosprechstunde über die Beratung zur Methode S-Pap hinausgehen wollten, wird Sie die beratende Ärztin bzw. der beratende Arzt im Gespräch darauf hinweisen und mit Ihnen besprechen, ob und wie unsere ärztliche Beratung abgerechnet wird.

Die übliche und einfache Lösung wäre, Ihre persönlichen Fragen zu Ihrer Gesundheit über Ihre gesetzliche Krankenkasse abzurechnen. Diese Beratung müssen Sie nicht extra bezahlen, sondern dies wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen Ihrer Krankenversicherung als Beratung oder Zweitmeinung übernommen.

Als Privatpatientin oder Selbstzahlerin wird die Beratung in der Regel auch von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Allerdings müssten wir Ihnen für diese Beratung eine Rechnung nach GOÄ übersenden, so wie Sie dies als Privatpatientin ja bereits kennen.

In jedem Fall werden wir in der ärztlichen Videosprechstunde darauf hinweisen und uns mit Ihnen abstimmen, wenn die Beratung über Fragen zum S-Pap hinausgehen. In begründeten Ausnahmefällen dürfen wir von der Regelung, dass ärztliche Leistungen bei der Beratung und Behandlung von Patienten zu bezahlen sind, auch abweichen. Das müsste jedoch entsprechend besprochen und dokumentiert werden.

Anmeldung zur Videosprechstunde

Wir haben die Anmeldung zur Videosprechstunde an unser Team Anmeldung übertragen. Daher wäre Ihr erster Schritt, mit dem Team einen Termin zur Aufnahme Ihrer Daten über das Internetportal zu vereinbaren. Dieser Termin findet dann bereits als Videosprechstunde statt.

Das Team Anmeldung wird dann mit Ihnen in der Videosprechstunde zur Aufnahme der Daten Ihre persönlichen Angaben prüfen und offen Fragen besprechen.

Zusätzlich werden Sie über die Vorschriften zur Videosprechstunde informiert und die notwendigen Formulare zur Aufklärung und Ihren jeweiligen Einverständniserklärungen wie zum Beispiel der Datenschutzbogen können von Ihnen entgegengenommen werden.

Nach Abschluss der Datenaufnahme und nachdem Ihre Einverständniserklärungen vorliegen, kann die Videosprechstunde mit Ihnen ohne organisatorische Belastung direkt durchgeführt werden und sich ausschließlich auf die medizinischen Themen konzentrieren.


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