FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

44% Krebs trotz Vorsorge: Das muss nicht mehr sein. Schluss damit!

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Dysplasiesprechstunde und Differential-Kolposkopie (Abklärungs-Kolposkopie)

 

Kolposkop mit Binokular und Kamera, weißer Korpus und mit ergänzenden schwarzen Anbauteilen.
Die ‚Differential-Kolposkopie‘ wird i.d.R in einer spezialisierten Dysplasiesprechstunde angewandt, um auffällige Pap-Befunde näher abzuklären. Es bleibt bis heute unklar, wie diese Untersuchungen zuverlässig auch leichte Auffälligkeiten erkennen können, wenn im Rahmen der Diagnostik keine besonders sichere Abstrichmethode angewandt wird.


Der Mangel an zugelassenen Dysplasiesprechstunden

Durch die beschlossenen Änderungen in den Vorsorgerichtlinien ergänzt seit dem 1.1.2020 die Dysplasiesprechstunde mit entsprechender Differential-Kolposkopie die normale Kolposkopie. Dementsprechend haben alle Frauen mit auffälligen Befunden einen Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik. Diese umfasst sowohl die Untersuchung mit Kolposkop, sowie gegebenenfalls eine Gewebeentnahme (Biopsie und/oder Kürettage) mit entsprechender Beratung der Patientinnen. Derzeit bleibt es fraglich, ob es hierfür in Deutschland bereits genügend „zugelassene Dysplasiesprechstunden“ zur Befundabklärung gibt. Es scheint nämlich von Vorteil für die Abklärung, von speziell geschulten Ärzten versorgt zu werden.

Trotz der geringen Sensitivität der in Deutschland praktizierten traditionell angewandten konventionellen Zytologie (Pap-Test, Pap-Abstrich), welche nur 20-35 von 100 Frauen mit Auffälligkeiten an den Zellen erkennt, weisen bereits in der Vergangenheit jährlich etwa 379.000 Pap-Abstriche einen auffälligen Befund auf. Aber können Sie diesen Befunden trauen? Bei Anwendung einer moderneren und sichereren Untersuchungsmethode könnten darüber hinaus etwa 843.000 weitere auffällige Befunde erkannt werden.

In bestimmten Fällen sollten die Abstrich-Befunde mit einer Differential-Kolposkopie in einer spezialisierten Dysplasiesprechstunde abgeklärt werden. Die hierfür benötigte Kapazitäten scheinen jedoch nicht vorhanden (Stand November 2020).

Die Qualität der zugelassenen Dysplasiesprechstunden

Im Zusammenhang mit dem Anspruch einer Frau, eine zuverlässige Abklärung in einer Dysplasiesprechstunde zu bekommen, bleiben allerdings einige Fragen offen. Es bleibt bis heute unklar, wie diese Untersuchungen zuverlässig auch leichte Auffälligkeiten erkennen können, wenn im Rahmen der Diagnostik keine besonders sichere Abstrichmethode angewandt wird.

Dabei muss insbesondere berücksichtigt werden, dass die Kolposkopie eine lupenoptische Untersuchung ist, welche nur die sichtbaren Auffälligkeiten mit der Lupenoptik untersuchen kann. Allerdings kann die Kolposkopie nicht in den Gebärmutterhals hineinsehen. Die möglicherweise dort befindlichen Auffälligkeiten können nur mit einem Abstrich der dort vorhandenen wichtigen Zellen der Transformationszone und einer sicheren Abstrich-Methode zuverlässig erkannt werden.

Doch obwohl die entsprechenden Ärzte in solchen Sprechstunden in der Regel viel Erfahrung mit dem Vergleich von gesundem und verändertem Gewebe vorweisen, sollte auch hier Vorsicht geboten sein. Oftmals steht nur die kolposkopische Untersuchung im Fokus ohne jegliche Aufklärung über die Sicherheit der angewandten Abstrichuntersuchung. Um eine sichere und fehlerfreie Behandlung der Patientin zu gewährleisten, muss die Professionalität bei der Befundabklärung auch leichter Befunde mittels Differential-Kolposkopie deshalb oberste Priorität haben und dabei auch die Qualität der angewandten Abstrich-Methode betrachtet werden.

 

Die Bedeutung einer professionellen Abklärung

Da die Differential-Kolposkopie in der Dysplasiesprechstunde maßgeblich dazu beiträgt, dass auffällige Stellen an Vulva und Muttermund besser erkannt werden können, ist eine professionelle Methodik sowie ausreichend Erfahrung von hoher Bedeutung.

Dem Frauenarzt sollte bewusst sein, dass bei der Differential-Kolposkopie in bestimmten Fällen eine Gewebeentnahme (Biopsie) nötig ist, um zu klären, ob eine Gewebeveränderung bösartig oder gutartig ist. Der ‚Goldstandard‘ zur Abklärung ist hierbei die Histologie (Gewebelehre).

Erst nach der Abklärung eines auffälligen Befundes mithilfe einer Differential-Kolposkopie mit Gewebeentnahme kann im Regelfall zuverlässig entschieden werden, ob eine Überwachung mit konservativer Behandlung oder Therapie mittels Operation notwendig ist. Die angewandten Methoden bei einer Biopsie sind die Probeexzision (PE) und die endozervikale Kürettage (ECC). Während eine PE meist durch eine Knipsbiopsie an den auffälligen Stellen erfolgt, wird die ECC eingesetzt, um Auffälligkeiten im Muttermundskanal zu erkennen. Ein „unauffälliges“ Befundergebnis könnte allerdings problematisch werden, wenn an den falschen Stellen biopsiert wurde und nicht dort, wo die Auffälligkeiten vorhanden sind. In solchen Fällen wird manchmal vom Frauenarzt eine bestehende Auffälligkeit im Abstrich ignoriert, weil ihm ja bekannt ist und er möglicherweise sogar damit rechnet, dass ein Abstrich-Befund falsch sein kann. Was aber passiert, wenn der Abstrich zutreffend Auffälligkeiten aufweist und die Biopsie an den falschen Stellen erfolgte? Dann könnte Krebs entstehen.

Es existieren leider nur wenige zugelassene Dysplasiesprechstunden, bei denen Frauen die Sicherheit haben, entsprechend der Empfehlungen der Fachgesellschaft schonend und sicher behandelt zu werden und bei denen sichere Abstrich-Methoden angewandt werden.

Dem Frauenarzt, der mit einer Dysplasiesprechstunde zusammenarbeitet sollte in diesen Zusammenhängen bewusst sein, dass eine sichere Vorsorge und deren schonende Behandlung mit einer adäquaten Dysplasiesprechstunde nur beim gleichzeitigen Einsatz einer sicheren Abstrich-Methode ist gewährleistet ist. Nur so kann er seine Patientinnen vor Übertherapien und vermeidbaren Konisationen oder gar Gebärmutterhalskrebs schützen.


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WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
Aktuelle Daten Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ICD-10 C53 - (Robert Koch Institut – Zentrum für Krebsregisterdaten, Stand: 2018) in Kombination mit Marquardt, K., Broschewitz, U., Barten, M., 2007. Zervixkarzinom trotz Früherkennungsprogramm. Frauenarzt 48, 1086–1088.
Klug, S.J., Neis, K.J., Harlfinger, W., Malter, A., König, J., Spieth, S., Brinkmann-Smetanay, F., Kommoss, F., Weyer, V., Ikenberg, H., 2013. A randomized trial comparing conventional cytology to liquid-based cytology and computer assistance. International Journal of Cancer 132, 2849–2857.
Fahey MT, Irwig L, Macaskill P. Meta-analysis of Pap test accuracy. Am J Epidemiol. 1995 Apr 1;141(7):680-9.
Evidenzbericht 2007 zur S-3-Leitlinie Brustkrebsfrüherkennung in Deutschland, Version 1.00, August 2007,
Arztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) als Gemeinsame Einrichtung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen
(Krebsfrüherkennungs-Richtlinie / KFE-RL) in der Fassung vom 18. Juni 2009 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2009, Nr. 148a, in Kraft getreten am 3. Oktober 2009
zuletzt geändert am 19. Juli 2018, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 18.10.2018 B3, in Kraft getreten am 18.04.2019
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
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Marquardt, K., 2011. Zervixzytologie: Der repräsentative Abstrich. Frauenarzt 52, 484–488.
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) 2021, Stand 1. Quartal 2021. EBM-Ziffern 08211 u. 08212. KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2021, Anhang 1.