Übernimmt die Krankenkasse die weitere Diagnostik?
Wenn der S-Pap auffällige Zellen entdeckt, wird eventuell eine weitere Diagnostik notwendig. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen.
Weitere Diagnostik
Wenn der konventionelle Pap-Test bei der Früherkennung angewandt wurde, sollte er mit dem S-Pap Test überprüft werden. Aktuelle Zahlen aus der Dysplasiesprechstunde einer Berliner Klinik bestätigen, dass der übliche Pap-Test in 46 von 100 Fällen nicht zutrifft. Einzelheiten können Sie hier nachlesen.
Welchen Sinn ergibt es, wenn ein nicht zutreffender Befund die Grundlage für die weitere Diagnostik wäre?
Wenn gesichert auffällige Zellen entdeckt wurden, könnte im Rahmen der Dysplasiesprechstunde mit geeigneten Mitteln eine unterstützende Diagnostik angewandt werden, um die Auffälligkeiten genauer zu untersuchen. Dies betrifft insbesondere mittlere und schwere Krebsvorstufen, weil diese unter bestimmten Bedingungen alsbald zu behandeln wären.
Nur mit weiterführender zuverlässiger Diagnostik können begründete Entscheidungen darüber getroffen werden, wie die Krebsvorstufen möglichst schonend behandelt werden können, damit Krebs verhindert werden kann.
Ohne weiterführende zuverlässige Diagnostik wird oftmals unnötig eine folgenschwere Konisation oder Gebärmutterentfernung durchgeführt. Vermeidbare Operationen und deren Spätfolgen werden viel zu häufig einfach so hingenommen.
Wenn Sie eine schonende Behandlung bevorzugen, stellen Sie sicher, dass Sie ergänzende Untersuchungen erhalten, wenn dies bei der Therapieentscheidung hilfreich sein könnte. Zusätzlichen Untersuchungen von Biomarkern könnten z.B. aus dem S-Pap Vial erstellt werden, ohne dass Sie erneut zum Frauenart zur Abstrichentnahme gehen müssen.
Mögliche Kosten
Bei auffälligen Zellen wird die weitere Diagnostik in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse und auch von der privaten Krankenkasse gezahlt. Hierzu zählt auch der Besuch in der Dysplasiesprechstunde.
Je nach Verlauf der Diagnostik und der Schwere der festgestellten Krebsvorstufen können Kosten durch die Kolposkopie, eventuell mit Gewebeentnahme und histologischer Untersuchung entstehen. Beides wird von der Krankenkasse übernommen.
Weitere Kosten könnten entstehen, wenn die Bestimmung von unterschiedlichen Biomarkern notwendig werden sollte, die dabei helfen können, Zellveränderungen besser zu beurteilen. In begründeten Fällen werden diese Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse und auch der privaten Krankenkasse übernommen. Zu den Biomarkern zählen die Biomarker L1 (46,92 €), p16 / Ki-67 (93,84 €) und der Geno HPV-Test (99,09 € für gesetzlich Versicherte und 120,43 € für Privatversicherte).
Nach der Therapieentscheidung können weitere Kosten für deren Durchführung entstehen. Hierzu gehören die verschiedenen konservativen Behandlungen und und deren Verlaufskontrolle mit einer zuverlässigen Methode. Die konservativen Behandlungen und die Verlaufskontrolle werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, bei privaten Krankenkassen ist i.d.R. die Übernahme der Kosten abhängig vom Versicherungsumfang.
Bei den Nachkontrollen sowie der zukünftigen sicheren Überwachung mit dem S-Pap oder einer anderen sicheren Methode würden bei gesetzlich versicherten Frauen Kosten für eine zuverlässigere Pap-Test Methode als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) entstehen. Private Krankenversicherungen übernehmen entsprechend deren Bedingungen i.d.R. diese Kosten. Wir empfehlen den S-Pap. Uns ist allerdings in ganz Europa keine Methode bekannt, die Ihnen mit gleichwertiger Sicherheit Auskunft über Ihre Gesundheit geben kann.
Mehr erfahren: