Sicherheit für die Patientin und den Arzt
Die Sicherheit der angewandten Abstrich-Methode entscheidet über die Sicherheit der Patientin. Als Arzt sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite nur dann, wenn Sie die Patientin über deren Sicherheit bei der Vorsorge und Alternativ-Methoden aufklären und über das Befund-Ergebnis beraten.
Sicherheit durch bessere Früherkennung
Wahrscheinlich ist Ihnen bekannt, dass der konventionelle Pap-Abstrich wesentliche Schwachstellen aufweist. Zum einen kann der Abstrich des Arztes von Gebärmutterhals (Cervix) und Muttermund (Portio) an den falschen Stellen erfolgen, weshalb er teilweise nicht die auffälligen Zellen enthält. Zum anderen werden bei der Aufbereitung des Abstrichs im Labor häufig auffällige Zellen übersehen. Aufgrund dieser bekannten Limitierungen bietet die konventionelle Zytologie wissenschaftlichen Meta-Studien zufolge, eine Sensitivität von lediglich 20-35% bei der Erkennung von Auffälligkeiten an den Zellen.
Die seit 1996 existierende Dünnschichtzytologie bietet dagegen bereits eine deutlich erhöhte Sensitivität von 76% und wird in vielen anderen Ländern zurecht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Da der S-Pap nicht nur auf der Dünnschichtzytologie aufbaut, sondern darüber hinaus durch weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, wie das computergeschützte Screening (Zellüberprüfung auf Objektträger unterstützt durch Computer-Imaging) und die Doppelbefundung (Verblindete Befundung durch zwei unabhängige Zyto-Assistenten), ergänzt wurde, weist er sogar eine Sensitivität von über 91% auf.
Als Frauenarzt müssen Sie sich im Klaren sein, dass jede Vorsorge nur so sicher ist wie ihre Methode. Der S-Pap bietet die uns bekannte höchste Sicherheit bei der frühzeitigen Erkennung von Krebsvorstufen und schafft somit für Sie als Arzt und Ihre Patientin die Sicherheit, dass das Ziel der Vorsorge erreicht wird. Denn nur so kann eine sichere Überwachung und schonende Behandlung uneingeschränkt ermöglicht werden.
Rechtliche Sicherheit bei der Vorsorge
Doch nicht nur die gewonnene Qualität bei der Vorsorge schafft Sicherheit. Wir unterstützen Sie auch dabei, dass Sie als Arzt bei der Vorsorge rechtlich auf der sicheren Seite sind. Hierzu informieren wir Sie darüber, welche rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Vorsorge einzuhalten sind und auch was für Folgen Ihnen bei deren Verletzung drohen. Dadurch wird die Haftung gegenüber der Patientin reduziert, die wegen unterlassender Informationen über die geringe Sensitivität der bisher angewandten Methode entstehen kann. Unser Labor kann Ihnen außerdem dabei helfen, die Informationspflicht zum Befund zu erfüllen, die Sie gegenüber Ihrer Patientin haben.
Diese Informationen sind wichtig, denn nur wenn bei der Vorsorge und den daraus erwachsenen Aufgaben keine rechtlichen Vorschriften verletzt wurden, können Sie als Frauenarzt vor den Folgen einer Pflichtverletzung sicher sein. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: Das schafft Sicherheit.
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WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
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Klug, S.J., Neis, K.J., Harlfinger, W., Malter, A., König, J., Spieth, S., Brinkmann-Smetanay, F., Kommoss, F., Weyer, V., Ikenberg, H., 2013. A randomized trial comparing conventional cytology to liquid-based cytology and computer assistance. International Journal of Cancer 132, 2849–2857.
Marquardt, K., Broschewitz, U., Barten, M., 2007. Zervixkarzinom trotz Früherkennungsprogramm. Frauenarzt 48, 1086–1088.
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