FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

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Wieso Gewebeentnahme bei auffälligem Abstrich-Befund?

 

Bei einer kolposkopischen Untersuchung in einer Dysplasiesprechstunde kann zur sicheren Abklärung eines unklaren oder auffälligen Befundes eine Gewebeentnahme notwendig werden. Methoden der Biopsie sind Probeexzision (PE) als Knipsbiopsie und endozervikale Kürettage (ECC).

 

  

 

• Kolposkopie und Biopsie

• CIN Stadien

 

Kolposkopie und Biopsie

Ein Pap-Abstrich mit auffälligem Befund sollte in bestimmten Fällen mit einer kolposkopischen Untersuchung in einer Dysplasiesprechstunde abgeklärt werden. Dabei könnte eine Gewebeentnahme (Biopsie) nötig werden, denn in besonderen Fällen kann nur durch eine Biopsie geklärt werden, ob Gewebeveränderungen bösartig oder gutartig sind. Die Histologie (Gewebelehre) ist der "Goldstandard" zur Abklärung. 

In der Dysplasiesprechstunde lassen sich mit dem Kolposkop auffällige Stellen an Vulva und Muttermund erkennen und bei Bedarf durch eine Gewebeentnahme auf deren Eigenschaften (bösartig oder gutartig) untersuchen. Die angewandten Methoden sind Probeexzision (PE) und endozervikale Kürettage (ECC).

Eine PE erfolgt meist durch eine Knipsbiopsie der auffälligen Stellen; die ECC wird eingesetzt, um Auffälligkeiten im Muttermundskanal zu erkennen. Dazu wird mithilfe eines kleinen scharfen Löffels (Kürette) Gewebe aus dem Muttermundkanal entnommen. Ein Befundergebnis könnte i.d.R. nur dann problematisch sein, wenn an den falschen Stellen biopsiert wurde und nicht dort, wo  Auffälligkeiten vorhanden sind.

Das Befundergebnis einer solchen Gewebeprobe wird nach Schweregrad in eine von drei CIN-Stadien eingeteilt.

CIN bedeutet cervikale intraepitheliale Neoplasie und stellt eine Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs dar.

 

CIN Stadien

• CIN I und CIN II:
Diese Stadien entsprechen der Pap-Gruppe IIID – leichte bis mittelschwere Zellveränderungen, die der Frauenarzt in regelmäßigen Abständen kontrollieren sollte, um Veränderungen zu beobachten. Auffälligkeiten können sich zurückbilden (Selbstheilung) oder in einigen Fällen auch verschlechtern. Bei einer Verschlechterung muss im schlimmsten Fall eine Operation geplant werden, wenn keine Selbstheilung mehr zu erwarten ist und die dringende Gefahr besteht, dass sich aus der (schweren) Krebsvorstufe der Gebärmutterhalskrebs entwickelt.

• CIN III:
Die höchste Stufe der Dysplasie – sie entspricht den Pap-Gruppen IVa und IVb, wobei der Pap IVb die Stufe CIN III bereits überschritten haben könnte und ein Tumor entstanden ist. Diese Fälle machen i.d.R. eine Operation notwendig, die unter Berücksichtigung aller Befunde leitliniengerecht geplant und möglichst schonend durchgeführt werden sollte. Anschließend sollte der Erfolg einer Operation mit einer sicheren Abstrich-Methode, idealerweise mit dem S-Pap überwacht werden.

Wenn ein Tumor vorliegt, der bereits in tiefere Schichten vordringt, spricht man nicht mehr von CIN. Es handelt sich dann um ein invasives Karzinom. Dies entspricht der Gruppe Pap V.

Nach Abklärung eines auffälligen Befundes mit einer (Differential-)Kolposkopie mit Gewebeentnahme und sicheren Abstrich-Befunden kann i.d.R. zuverlässig entschieden werden, ob Überwachung oder Therapie mittels einer Operation notwendig sind.