FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

44% Krebs trotz Vorsorge: Das muss nicht mehr sein. Schluss damit!

Gesundheit
von Frau zu Frau:
Ich bin immer
für Sie da.

Die Aufgaben Ihres Frauenarztes bei der Vorsorge

 

Junge Frau mit weißem Shirt, Zopf und dunkelbraunen Haaren steht neben einer Checkliste, ihre Arme vor der Brust verschränkt mit einem nachdenklichen Blick.
Problemfelder bei der Krebsvorsorge bestehen bei fast jedem Frauenarzt. Die Folge: Entstehung von Gebärmutterhalskrebs und Übertherapien, obwohl beides verhindert werden könnte. Prüfen Sie Ihre Erfahrungen.


Problemfelder

Die Vorsorge ist eine der wichtigsten Aufgaben Ihres Frauenarztes. Sie hat das besondere Ziel, Krebs zu vermeiden und sie ist eine bedeutende Praxiseinnahme. Frauenärzte haben während ihres Studiums und ihrer Facharzt-Ausbildung gelernt, dass Abstrich und Zytologie keine sicheren Methoden sind, um Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs zu erkennen. Das ist bis heute so geblieben, wenn man sich auf die konventionelle Zytologie beschränkt, die allerdings im Regelfall angewendet wird. In den meisten Fällen wird dieses Wissen nicht an Sie als Patientinnen weitergegeben.

Unglücklicherweise ist Ihr Frauenarzt verpflichtet, die konventionelle Zytologie für gesetzlich versicherte Patientinnen bei der Früherkennung Gebärmutterhalskrebs als obligate Methode anzuwenden (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie §§ 6 u. 8, oKFE-RL §§ 4, 6, 7, 8, EBM 01762, 01766, 01826, 19318).

Die ursprüglichen Regelungen wurden mit der Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zum 1.1.2020 aufgeweicht, weil die obligate (zwingend notwendige) Verpflichtung mit einer fakultativen (freiwilligen) Regelung ergänzt wurde. Allerdings kann Ihr Frauenarzt systembedingt keine Methode anwenden und beauftragen, für die das beauftragten Labor nicht ausreichend bezahlt wird. Denn dann müsste dieser Auftrag und durch Querfinanzierung wirtschftlich getragen werden, was bedeutet, dass die fehlenden Einnahmen durch andere Aufträge ausgeglichen würden, die möglicherweise medizinisch nicht notwendig sein könnten. Solche Gestaltungen wären von den verantwortlichen Stellen zu prüfen und könnten von möglichem Subventionsbetrug vielleicht gar nicht mehr weit entfernt sein.

Ihr Frauenarzt sollte, um regelkonform zu arbeiten, gewissen Vorgaben folgen, um Sie bestmöglich vor der Entstehung von Krebs zu schützen.

Wir haben die wichtigsten Problemfelder analysiert, die bei fast jedem Frauenarzt – wahrscheinlich auch Ihrem – nach wie vor bestehen:

  • Die Abstrichqualität
  • Die Aufklärung der Patientin vor der Untersuchung
  • Die ärztliche Beratung zu dem Laborbefund
  • Die leitliniengerechte Überwachung und Versorgung von Auffälligkeiten (Krebsvorstufen) und die Anwendung von aktuellen medizinischen Standards
  • Die Einhaltung des Antikorruptionsgesetzes und anderer gesetzlicher Vorgaben

Diese Problemfelder haben zur Folge, dass trotz Vorsorgeuntersuchung Krebsvorstufen übersehen werden und Gebärmutterhalskrebs entstehen kann, wo keiner entstehen müsste.

Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Übertherapien und deren Spätfolgen, da die Vorsorgeuntersuchung mit dem üblichen Pap-Test auch Krebsvorstufen angibt, die nicht zutreffen. Aktuelle Daten aus einer großen Berliner Klinik zeigen, dass 46% aller Pap-Befunde nicht zutreffend waren. Weitere Zahlen sprechen für sich: Von 100 Frauen mit einer Neuerkrankung Gebärmutterhalskrebs waren 44 zur Krebsfrüherkennung bei ihrem Arzt. Gleichzeitig gibt es jährlich ca. 100.000 Konisationen, von denen die meisten vermieden werden könnten.. Diese Ergebnisse werden leider selten im Praxisalltag oder in ärztlichen Fortbildungen kommuniziert. Aber diese Zahlen sind auch das Ergebnis des blinden Vertrauens der Patientinnen in die Vorsorge der ‚Halbgötter in Weiß‘.

Sie sollten sich also fragen, wie Ihr Frauenarzt Ihnen bei diesen Ergebnissen gewährleisten und persönlich verantworten kann, auf Ihre Gesundheit aufzupassen. Die tägliche Belastung bei der Tätigkeit Ihres Frauenarztes und die ständig steigende Reglementierung der ärztlichen Versorgung durch Politik und Verwaltung lässt ihm oft wenig Raum, um innezuhalten und die eigene Arbeit im Zusammenhang mit der Früherkennung Gebärmutterhalskrebs zu hinterfragen. Darüber hinaus kann er sich auch meist nicht intensiv mit Aspekten der Frauenheilkunde beschäftigen.

In Ihrem Interesse kooperieren wir nur mit Frauenärzten, die sich an eine regelkonforme Vorsorge halten.

Pflichten Ihres Frauenarztes

Zu den Pflichten Ihres Frauenarztes bei der Vorsorge zählen zum einen gesetzliche Regeln und zum anderen medizinische Regeln.

Gesetzliche Regeln umfassen:

  • Die Aufklärung vor der Untersuchung
  • Den fachlich korrekten Abstrich nach aktuellen medizinischen Erkenntnissen und der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-R)
  • Die Mitteilung über das Ergebnis des Zytologischen Befundes und einer entsprechenden Empfehlung

Medizinische Regeln umfassen:

  • - Die Überwachung auffälliger Befunde
  • - Eine Dysplasiesprechstunde bei Auffälligkeiten
  • - Eine ergänzende Diagnostik bei Auffälligkeiten
  • - Eine schonende Behandlung
  • - Die Berücksichtigung der konservativen Therapien

Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Vorgaben Ihres Arztes, sowie den medizinischen Vorgaben Ihres Arztes.

Prüfen Sie Ihre Erfahrungen

Grundsätzlich sollten Sie als Patientin Ihrem Frauenarzt vertrauen. Blindes Vertrauen kann allerdings auch Nachteile mit sich ziehen. Sie sollten also hinterfragen und prüfen, ob er Ihr Vertrauen verdient und sich bei der Vorsorge engagiert.

Wenn Sie die nachfolgenden 5 Fragen alle mit ‚JA‘ beantworten können, wissen Sie, dass sich Ihr Frauenarzt an alle rechtlichen Verpflichtungen hält und die Leistungen, die er gegenüber der Krankenkasse abrechnet, auch wirklich erbringt. Das könnte Sie bei Ihrer Meinungsbildung unterstützen.

1. Wurden Sie bei der Vorsorge vor der Untersuchung über die geringe Sicherheit des Abstrichs aufgeklärt (20 bis 35% Sensitivität)? (Beratungs- und Aufklärungspflicht)

2. Wurden Sie über alternative Abstrich-Methoden aufgeklärt, die Ihnen eine höhere Sicherheit bei der Früherkennung bieten? (Beratungs- und Aufklärungspflicht)

3. Wurden Sie nach Ihrem Besuch zur Vorsorge über das Untersuchungsergebnis des Abstrichs von Ihrem Frauenarzt informiert und beraten? (Notwendige Leistung nach EBM 01761, 1762, oKFE-RL und KFE-RL))

4. War zur Abstrichentnahme ein Kolposkop vorhanden, um bei vielfältigen medizinischen Sonderfällen für eine sichere Abstrich-Entnahme zur Verfügung zu sein und Auffälligkeiten zum Beispiel an der Vagina sofort untersuchen zu können? (Die Kolposkopie gehört zur pauschal bezahlten Grundversorgung)

5. Wurden Sie über die Möglichkeit von konservativen Behandlungsmethoden (ohne OP) aufgeklärt? Diese sind i.d.R. schonender als chirurgische Eingriffe.

Mit Hilfe dieser objektiven Tatsachen können Sie Ihr Verhältnis zu Ihrem Frauenarzt neu bedenken.


S-Pap bestellen

Über unsere Videosprechstunde

Anmeldung zur Videosprechstunde

 

Mehr erfahren:

 

WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:
Aktuelle Daten Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ICD-10 C53 - (Robert Koch Institut – Zentrum für Krebsregisterdaten, Stand: 2018) in Kombination mit
Marquardt, K., Broschewitz, U., Barten, M., 2007. Zervixkarzinom trotz Früherkennungsprogramm. Frauenarzt 48, 1086–1088.
Neumeyer-Gromen, Bodemer, Müller, Gigerenzer (2011) Ermöglichen Medienberichte und Broschüren informierte Entscheidungen zur Gebärmutterhalskrebsprävention? Bundesgesundheitsblatt 54:1197–1210 DOI 10.1007/s00103-011-1347-5.
Soergel P, Hillemanns P. Die Versorgung von Zervixdysplasien mittels Konisationen in Deutschland. Frauenarzt 2011; 52: 210-215