FRÜHERKENNUNG GEBÄRMUTTERHALSKREBS

44% Krebs trotz Vorsorge: Das muss nicht mehr sein. Schluss damit!

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Ich habe einen auffälligen Pap-Befund, was nun?

 

Verunsicherte Frau mit auffälligem Pap-Befund
Nicht jeder auffällige Befund bei der Früherkennung Gebärmutterhalskrebs muss Sie verunsichern.


Ein auffälliger Befund ist noch kein Krebs

Die gute Nachricht: Wenn der Pap-Befund bei Ihnen Auffälligkeiten zeigt, ist das i.d.R. noch keine Krebsdiagnose. Wenn Sie mit einem auffälligen Befund fachärztlich gut betreut werden, wird wohl auch kein Gebärmutterhalskrebs entstehen.

Anders als bei anderen Krebsarten, kündigt sich der Gebärmutterhalskrebs bereits lange Zeit vorher durch Zellveränderungen an. Diese sogenannten Krebsvorstufen (Dysplasien) werden je nach Schwere einer Pap-Gruppe zugeordnet. Krebsvorstufen können sich oft durch das körpereigene Immunsystem zurückentwickeln und selbst heilen. Geschieht das nicht und verschlimmern sich die Zellveränderungen, können sie sich nach mehreren Jahren zu Krebs entwickeln.

Wenn die Krebsvorstufen allerdings rechtzeitig erkannt und therapiert werden, muss kein Krebs entstehen. Leichte, mittlere und schwere Krebsvorstufen können mit einer sicheren Abstrich-Methode gut überwacht und bei Bedarf sicher behandelt werden.

Wie schlimm sind Auffälligkeiten?

Je zuverlässiger und früher Auffälligkeiten erkannt werden, desto besser können Sie überwacht und behandelt werden. Schlimm sind Auffälligkeiten in der Regel nur, wenn Sie sich jahrelang unentdeckt entwickeln konnten.

Nicht selten ergibt der Pap-Test einen unklaren oder auffälligen Befund, der den Gruppen Pap III, IIID, Pap IV oder Pap V zugeordnet wird. Die Einteilung in Gruppen beginnt bei leichten Auffälligkeiten und endet bei „kurz vor Krebs“. Nicht jeder unklare oder auffällige Befund sollte Sie verunsichern. Bereits eine einfache Entzündung an Gebärmutterhals (Zervix) oder Muttermund kann zu Unklarheiten oder Auffälligkeiten führen.

Tatsächliche Gewebeveränderungen sind im Laufe des Lebens nicht ungewöhnlich. Oft normalisieren sich diese Ergebnisse von selbst. Allerdings ist es wichtig, mit einer möglichst sicheren zytologischen Methode bestehende Auffälligkeiten bzw. Dysplasien (Krebsvorstufen) möglichst frühzeitig zu erkennen und sicher zu überwachen, sodass vernünftige Entscheidungen getroffen werden können.

Einen auffälligen Befund immer mit Zweitmeinung überprüfen

Einen auffälligen Befund sollten Sie immer abklären. Egal ob der Befund falsch-positiv, falsch-negativ oder auch zutreffend ist, denn mit einer qualifizierten Zweitmeinung gehen Sie auf Nummer Sicher.

Leider wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur das Minimum an Sicherheit bezahlt – der konventionelle Abstrich bzw. konventionelle Pap-Test. Diese Methode erkennt vorhandene Krebsvorstufen nur mit einer Sicherheit (Sensitivität) von 20-35%. Das könnte dazu führen, dass bei Ihnen eventuell sogar über Jahre hinweg Auffälligkeiten unentdeckt blieben. Es könnte aber auch dazu führen, dass Auffälligkeiten erkannt werden, wo keine sind. Es sind sogar Fälle bekannt, bei denen mit dem Pap-Test Gebärmutterhalskrebs festgestellt wurde (Pap V), aber die Überprüfung mit einem zuverlässigeren Pap-Test bestätigte dieses Ergebnis nicht, im Gegenteil: Die abgestrichenen Zellen waren alle unauffällig.

Daher wäre zu empfehlen, nach einem auffälligen Befund die bestehende Diagnose abzusichern, um unnötige Angst oder auch mögliche Übertherapien zu vermeiden. Die Voraussetzung für eine verlässliche Zweitmeinung ist allerdings, die Verwendung einer Abstrichmethode mit besonderer Sicherheit. Denn mit der in den meisten Fällen angewandten herkömmlichen Methode (Pap-Test) können keine besonders zuverlässigen Aussagen getroffen werden.

Eine von uns entwickelte Methode mit besonderer Sicherheit ist der S-Pap. Durch vielfältige qualitätssteigernde Maßnahmen wie z.B. computerassistierte Vorbefundung und verblindete Doppelbefundung erreicht er eine Sicherheit von über 91%. Damit kann er Sie bei Vorliegen eines auffälligen Befundes mit einer Zweitmeinung unterstützen, sodass Krebsvorstufen und deren Stärke zuverlässiger erkannt werden und so Übertherapien vermieden werden können.

Sie können ihn jetzt einfach hier bei uns im Shop bestellen und zu Ihrem Frauenarzt mitnehmen.

Der Befund ist auch beim S-Pap auffällig

Für die Patientin mit gesicherten auffälligen Befunden ist die Dysplasiesprechstunde i.d.R eine empfohlene Einrichtung. Häufig finden hier ergänzende Untersuchungen statt, um auffällige Befunde besser beurteilen zu können. Das kann über die Kolposkopie, eine Gewebeentnahme, einen erneuten Abstrich unter Verwendung einer zuverlässigen Abstrich-Methode und durch die Bestimmungen von Biomarkern (HPV, p16/Ki67, L1) erfolgen.

Nach Abschluss einer Diagnostik kann zuverlässig entschieden werden, ob der auffällige Befund weiter beobachtet werden kann (bis er sich wieder normalisiert) oder behandelt werden muss. Wie eine Therapie aussieht, erfahren Sie hier.

Jedoch ist in einer Dysplasiesprechstunde, sogar in zertifizierten Dysplasiesprechstunden besondere Vorsicht geboten, denn selbst hier wird häufig die von der gesetzlichen Kasse bezahlte Abstrichmethode von 1928 (Pap-Test) angewandt, die als nicht besonders sicher gilt. Daher sollten Sie unbedingt den S-Pap auch zur Untersuchung in eine Dysplasiesprechstunde mitnehmen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen darüber, was Ihre nächsten Schritte sein können, wenn Sie einen auffälligen Pap-Befund haben.

 

Einen schnellen Überblick finden Sie in diesem Erklär-Video:
Ich habe einen auffälligen Pap-Befund, was nun?

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WISSENSCHAFTLICHE UND GESETZLICHE DATEN:

Schneider, A., Hoyer, H., Lotz, B., et. al., 2000. Screening for high-grade cervical intra-epithelial neoplasia and cancer by testing for high-risk hpv, routine cytology or colposcopy. International Journal of Cancer 89, 529–534

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